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Gothaer MediGroup A

Damit Sie beim Arzttermin nicht mehr draufzahlen.

Ganz gleich ob Medikamente, Sehhilfen oder Naturheilverfahren:
Als gesetzlich krankenversicherter Patient müssen Sie mit immer mehr Zuzahlungen rechnen.

Arznei- und Verbandsmittel 10 % des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro (pro Arzneimittel, max. Kosten des Mittels)
Heilmittel, z.B. Massagen und Krankengymnastik 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen 10 % des Angabenpreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro; Verbrauchsmittel: 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf (evtl. zzgl. Mehrkosten über Festbetrag)
Fahrtkosten, z.B. bei Fahrten zu Strahlenbehandlung, Dialyse; Chemotherapie 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei Reha)

Gegen diese Belastungen gibt es jetzt mit dem Gothaer Tarif MediGroup A ein wirkungsvolles Gegenmittel.

Unsere Leistungen und Beiträge im Überblick:

Ambulante Ergänzung (ohne Alterungsrückstellung) für verbleibende Aufwendungen nach Vorleistung eines gesetzlichen Versicherungsträgers


100 % Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für:
- Verbandsmittel
- Arzneimittel
- Heilmittel (z.B. Massagen)
- Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle)
- Ambulante Transporte

100 % Erstattung für Sehhilfen bis zu 120 Euro pro Jahr


80 % Erstattung bei Heilpraktiker oder Naturheilverfahren durch Ärzte bis
zu 1.000 Euro pro Jahr

Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen erstatten wir Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück:
- 3 Monatsbeiträge für ein leistungsfreies Kalenderjahr,
- 4 Monatsbeiträge für zwei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre,
- 5 Monatsbeiträge für drei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre.

Vergleichen Sie selbst:
Gothaer MediGroup A bietet mehr.

Erstattungsbeispiele

Hier die Tarif Highlights:

Produktblatt zum ausdrucken oder downloaden.

Monatsbeiträge Gothaer MediGroup A

Altersgruppe Monatsbeiträge in EUR
  0 - 15 9,79
16-20 9,16
21-30 9,50
31-40 12,39
41-50 14,61
51-60 17,00
61-65 19,71
66-70 21,84

Von dem auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81., 91. Lebensjahres folgenden Monats ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen!